Die dänische Minderheit in Deutschland besteht aus rund 50.000 Menschen, die dänischer Abstammung sind oder dänisch als Muttersprache sprechen. Sie lebt hauptsächlich in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen, insbesondere in Regionen entlang der deutsch-dänischen Grenze.
Die dänische Minderheit hat einen besonderen rechtlichen Status in Deutschland, der durch das Bonn-Kopenhagener Abkommen von 1955 gewährleistet wird. Dieses Abkommen schützt die kulturellen und sprachlichen Rechte der dänischen Minderheit, wie beispielsweise den Anspruch auf dänischsprachigen Unterricht in Schulen und den Einsatz der dänischen Sprache in Behörden und Gerichten.
Die dänische Minderheit ist sehr aktiv in ihrer kulturellen und politischen Organisation, der "Bund Deutscher Nordschleswiger" (BDN). Der BDN fördert das dänische Kulturerbe und organisiert verschiedene kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten für die Community.
Die dänische Minderheit hat auch ihre eigene Zeitung, das "Nordschleswiger", das seit 1950 in deutscher Sprache erscheint. Es informiert über Themen, die die dänische Minderheit betreffen, sowie über Ereignisse in Dänemark.
Im Alltag findet die dänische Sprache vor allem in Schulen, Kirchen und kulturellen Einrichtungen der Minderheit Verwendung. Es gibt auch dänische Kindergärten und Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler auf Dänisch unterrichtet werden.
Die Beziehungen zwischen der deutschen Mehrheitsbevölkerung und der dänischen Minderheit sind im Allgemeinen gut. Die dänische Minderheit hat das Recht, an den Kommunalwahlen in Deutschland teilzunehmen, was ihre politische Präsenz und Einflussnahme in der Region stärkt.
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